Rechtsprechung
   BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1950
BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1950)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1950)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 16/00 R (https://dejure.org/2001,1950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Pauschalsteuer - Nachzahlung - Arbeitsentgelt - Nettolohnvereinbarung - kostenlose Mahlzeit - geldwerter Vorteil - Arbeitgeber - Nichteinbehaltung - Lohnsteuer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge - Nachträgliche Einziehung - Beitragsbemessung - Kostenlose Mahlzeiten - Pauschalsteuer

  • Judicialis

    RVO § 1385 Abs 3; ; SGB IV § 14 Abs 1; ; ArEV § 2; ; EStG § 40 Abs 1; ; EStG § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2

  • RA Kotz

    Mahlzeiten (kostenlose) bei Nachtschicht - Steuer- und Sozialpflichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 8/74
    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Andererseits kann die beim Arbeitgeber erhobene Pauschalsteuer, die an die Stelle der individuellen Lohnsteuer nach § 38 EStG tritt, nach der Rechtsprechung des BSG nur dann Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV sein, wenn sie sich im Einzelfall als ein individueller (tatsächlicher) Vorteil des Arbeitnehmers feststellen läßt (BSGE 41, 16, 23 = SozR 2200 § 160 Nr. 2 S 8; BSGE 81, 21, 26 = SozR 3-5375 Nr. 1 S 6) und es sich nicht um "fiktive oder pauschalierte Vorteile" handelt (so BSGE 73, 170, 171 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7 S 10 zur Pauschalsteuer nach § 40a EStG für kurzzeitig Beschäftigte).

    Der 3. Senat des BSG hat daher im Jahre 1975 zum damaligen Recht entschieden, daß die Übernahme der Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber in der Sozialversicherung nicht als Entgelt berücksichtigt werden darf (BSGE 41, 16, 23 = SozR 2200 § 160 Nr. 2 S 8).

    Die Nachteile, die dadurch für die Versicherungsträger und die Arbeitnehmer in Gestalt von Beitragsausfällen liegen, halten sich in Grenzen; jedenfalls wiegen sie weniger schwer als die Nachteile, die sich im anderen Falle für die Funktionsfähigkeit des Pauschalbesteuerungsverfahrens ergeben würden (BSGE 41, 16, 23 = SozR 2200 § 160 Nr. 2 S 8).

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Eine Nettolohnvereinbarung setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß der Arbeitgeber vor oder bei Auszahlung des Lohnes ausdrücklich oder wenigstens durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gibt, daß er Steuern und Beitragsanteile seiner Beschäftigten übernehmen und ihnen damit zusätzlich zu dem ausgezahlten Barlohn einen weiteren Vermögensvorteil zuwenden will (vgl BSGE 64, 110, 112 f = SozR 2100 § 14 Nr. 22 f).

    Selbst für Fälle der Beitragshinterziehung hat der Senat die Beitragspflicht der Pauschalsteuer nicht abschließend bejaht, wobei die Steuer nach der Zurückverweisung möglicherweise individualisiert worden ist oder bei dem damals vorliegenden Sachverhalt mit nur zwei Arbeitnehmerinnen hätte individualisiert werden können (BSGE 64, 110, 117 f = SozR 2100 § 14 Nr. 22 S 27 f).

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Die Klägerin konnte den Beitragsbescheid vor 1996 nicht selbst erlassen, sondern war darauf angewiesen, die Einzugsstelle (BKK) auf Erlaß eines Beitragsbescheides zu verklagen (vgl BSGE 39, 223, 226 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 S 4 f; BSGE 55, 297, 298 = SozR 5375 § 2 Nr. 1 S 1 f).

    Der 3. Senat hat aus diesem Grund in seinem Urteil vom 27. September 1983 erwogen, ob eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG möglicherweise nicht zur Beitragsfreiheit der Lohnsteuer führe (vgl BSGE 55, 297, 299 = SozR 5375 § 2 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 41/92

    Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Arbeitsentgelt - Pauschalsteuer -

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Andererseits kann die beim Arbeitgeber erhobene Pauschalsteuer, die an die Stelle der individuellen Lohnsteuer nach § 38 EStG tritt, nach der Rechtsprechung des BSG nur dann Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV sein, wenn sie sich im Einzelfall als ein individueller (tatsächlicher) Vorteil des Arbeitnehmers feststellen läßt (BSGE 41, 16, 23 = SozR 2200 § 160 Nr. 2 S 8; BSGE 81, 21, 26 = SozR 3-5375 Nr. 1 S 6) und es sich nicht um "fiktive oder pauschalierte Vorteile" handelt (so BSGE 73, 170, 171 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7 S 10 zur Pauschalsteuer nach § 40a EStG für kurzzeitig Beschäftigte).

    Hieran hat das BSG auch nach Inkrafttreten des SGB IV und der ArEV festgehalten (vgl BSGE 73, 170, 173 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7 S 12).

  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Andererseits kann die beim Arbeitgeber erhobene Pauschalsteuer, die an die Stelle der individuellen Lohnsteuer nach § 38 EStG tritt, nach der Rechtsprechung des BSG nur dann Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV sein, wenn sie sich im Einzelfall als ein individueller (tatsächlicher) Vorteil des Arbeitnehmers feststellen läßt (BSGE 41, 16, 23 = SozR 2200 § 160 Nr. 2 S 8; BSGE 81, 21, 26 = SozR 3-5375 Nr. 1 S 6) und es sich nicht um "fiktive oder pauschalierte Vorteile" handelt (so BSGE 73, 170, 171 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7 S 10 zur Pauschalsteuer nach § 40a EStG für kurzzeitig Beschäftigte).
  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    Die Klägerin konnte den Beitragsbescheid vor 1996 nicht selbst erlassen, sondern war darauf angewiesen, die Einzugsstelle (BKK) auf Erlaß eines Beitragsbescheides zu verklagen (vgl BSGE 39, 223, 226 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 S 4 f; BSGE 55, 297, 298 = SozR 5375 § 2 Nr. 1 S 1 f).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 112/79

    Verwaltungsanweisung - Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit - Mahlzeit -

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R
    In der Praxis wurde der Essenswert bis zum Veranlagungsjahr 1989 entweder mit den Sachbezugswerten nach § 3 Abs. 2 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) ohne Abzug eines Essensfreibetrages von 1, 50 DM angesetzt oder er wurde mit den ortsüblichen Mittelpreisen veranschlagt, von denen der Freibetrag von 1, 50 DM abgezogen werden konnte (vgl BFHE 129, 158).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - L 8 R 42/11

    Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung; Abgrenzung von

    Voraussetzung für die Annahme einer Nettolohnvereinbarung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV ist nämlich, dass vor oder bei Auszahlung des Lohnes auf Seiten des Arbeitgebers der eindeutige Wille gegeben ist, dass er die Steuern und Beitragsanteile seines Beschäftigten übernehmen und ihm damit zusätzlich zum ausgezahlten Barlohn einen weiteren Vermögensvorteil zuwenden will (Werner, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 14 SGB IV Rdnr. 307 unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 22.9.1988, 12 RK 36/86 - SozR 2100 § 14 Nr. 22; BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 KR 16/00 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 20).

    Voraussetzung für die Annahme einer Nettolohnvereinbarung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV ist nämlich, dass vor oder bei Auszahlung des Lohnes auf Seiten des Arbeitgebers der eindeutige Wille gegeben ist, dass er die Steuern und Beitragsanteile seines Beschäftigten übernehmen und ihm damit zusätzlich zum ausgezahlten Barlohn einen weiteren Vermögensvorteil zuwenden will (Werner, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 14 SGB IV Rdnr. 307 unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 22.9.1988, 12 RK 36/86 - SozR 2100 § 14 Nr. 22; BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 KR 16/00 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 20).

  • LSG Niedersachsen, 08.11.2001 - L 8 AL 90/01

    Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides über Arbeitslosengeld;

    In diesen besonderen Fällen könnte es darauf ankommen, ob die Steuererhebung im Einzelfall einen individuellen Vorteil für den Arbeitnehmer darstellt (BSG SozR 3-5375 § 2 Nr. 1; BSG vom 19. Juni 2001 -- B 12 KR 16/00 R --).
  • SG Lübeck, 25.04.2013 - S 14 KR 466/09

    Berücksichtigung von Zuschlägen beim beitragspflichtigen Arbeitsentgelt

    Die Klägerin hat durch die Übernahme der Steuern und den Verzicht auf einen Regress gegenüber den Arbeitnehmern zu erkennen gegeben, dass sie die Steuern ihrer Beschäftigten übernehmen und ihnen damit zusätzlich zu dem ausgezahlten Lohn einen weiteren Vermögensvorteil zuwenden wollte (vgl. BSG 22. Sept. 1988 - 12 RK 36/86; SozR 2100 § 14 Nr. 22; BSG 19. Juni 2001 - B 12 KR 16/00 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2007 - L 2 R 76/07
    Unter Berücksichtigung der vom BSG im Urteil vom 19. Juni 2001 (B 12 KR 16/00 R - ">14%20SGB%20IV%20Nr.%2020#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 20) aufgezeigten Bedenken gegen eine Zurechnung einer gezahlten Pauschalsteuer zum beitragspflichtigen Einkommen kann im Rahmen der im vorliegenden Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Rechtslage nicht hinreichend verlässlich geklärt werden, ob und ggfs. in welchem Ausmaß im vorliegenden Fall eine Zurechnung der Pauschalsteuern zum beitragspflichtigen Einkommen in Betracht kommt, wobei der davon betroffene Teilbetrag der streitigen Forderung auf 25 %, entsprechend gerundet 8.200 EUR zu schätzen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht